Regeln für die erste Reaktion.
Am Unfallort anhalten. Wer wegfährt, begeht Unfallflucht und macht sich strafbar. Sollten Sie schon weggefahren sein,
Als erstes den Unfallort sichern. Warndreieck aufstellen.
Ist jemand verletzt? Wenn ja, Krankenwagen und Polizei rufen.
Nach Zeugen suchen. Sich Adressen geben lassen.
Wenn möglich Fotos vom Unfallort und von der Endstellung der Fahrzeuge machen. Auch schlechte
Handy-Fotos können weiterhelfen, wenn es gilt, die Haftung zu klären.
Wenn möglich, erst nach den Fotos den Unfallort räumen, damit der Verkehr wieder fließen kann.
Mit dem Unfallgegner Adressen und Versicherungsdaten austauschen. Wenn der Gegner die Daten nicht
hergeben will, Foto von seinem Wagen machen wegen des Kennzeichens oder Kennzeichen aufnotieren.
Die Versicherung kann man auch anhand des Kennzeichens herausfinden.
Wenn die Polizei kommt, sachdienliche Angaben machen, es sei denn, Sie haben das Gefühl, am Unfall
schuld zu sein. Dann dürfen Sie die Angaben verweigern und sollten das auch tun. Angaben gegenüber
den Behörden und der Versicherung dann erst nach Rücksprache mit einem Anwalt machen.
Falls nötig Abschleppwagen herbeirufen. Oft regelt das die Polizei.
Sobald Sie zu Hause sind: Über Ihre Versicherungsagentur mündlich den Unfall melden. Schriftliche
Schadenmeldung nachreichen. Wenn Sie meinen, dass Sie am Unfall schuld sind, vorher den eigenen
Anwalt konsultieren, um zu erfahren, wie Sie sich richtig verhalten.
Dann um die Beseitigung des eigenen Schadens kümmern. Kontakt mit Werkstatt, Gutachter etc.
Wenn Sie ein Leihfahrzeug anmieten wollen, beachten Sie bitte diese Regeln.
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